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Stellungnahme der FDP-Fraktion zum Antrag und Protestaufruf der SPD-Fraktion gegen die geplante Reduzierung des kommunalen Finaznzausgleichs in Höhe von 400 Mio. Euro ab dem Jahr 2011. 1) Trotz dramatisch sinkender Steuereinnahmen (-600 Millionen Euro) sind die Belastungen des Landes aus dem Länderfinanzausgleich nur um 100 Millionen Euro zurückgegangen. Das verbleibende Delta ist vollständig durch das Land aufzufangen. 2) Dies ist auch in dem Umstand begründet, dass der LFA in nicht erheblichem Maße die Gewerbesteuerertragskraft der Kommunen in die Umlagegrundlagen mit einbezieht und dies unabhängig von der Steueraufkommensentwicklung des Landes.
3) Das Land Hessen hat mit dem Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von 1,7 Mrd. Euro eine enorme Kraftanstrengung unternommen, die Folgen der Wirtschaftskrise in Hessen abzumildern. Diese Belastung trägt zu 5/6 das Land Hessen, obgleich zu 2/3 insbesondere die Kommunen von den Infrastrukturmaßnahmen profitieren.
4) Die Steuerverteilungsquote zwischen dem Land und den Kommunen ist in keinem anderen Bundesland vergleichbar negativ zu Lasten des Landes Hessen gegeben.
5) Die KFA-Verbundmasse ist derzeit mit konjunkturbereinigten 2,9 Mrd. Euro immer noch auf einem der höchsten Niveaus seit dem Jahrtausendwechsel. Die Finanzmittelausstattung der Kommunen durch das Land ist nach unserer Kenntnis eine der besten in Deutschland.
6) Im Rahmen der geplanten KFA-Reform sowie der Arbeit der neugegründeten Regierungskommission "Haushaltsstruktur" soll festgestellt werden, wie in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern die Aufgaben und deren Finanzierung verteilt, organisiert und strukturiert sind. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Arbeit soll sodann mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gesamtpaket über die Frage der Aufgabenverteilung, der Ausführungsstandards sowie der Finanzierungspflichten gesprochen werden. Hier muss es im gemeinsamen Konsens zu einer nachhaltigen Veränderung kommen, wenn die öffentlichen Haushalte insgesamt einer Gesundung zugeführt werden sollen. Die hieraus zu erwartenden Ergebnisse sind aus haushaltsrechtlichen Gründen im mittelfristigen Finanzplan zu antizipieren. Der von Finanzminister Weimar vorgenommene, konfrontative Diskussionsprozess mit der kommunalen Familie trifft nicht auf die Zustimmung der FDP-Fraktion. Die hessische FDP Landtagsfraktion steht derzeit auch selbst im Dialog und Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Anstatt Protest in Auftrag zu geben sollte folgender Antrag Zustimmung finden:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: "1) Der Magistrat wird aufgefordert, den kommunalen Spitzenverband zu bitten, das Gesprächsangebot der Landesregierung über die Finanzausstattung der Kommunen anzunehmen und in einen sachlichen Dialog einzutreten. Ziel muss es sein, eine für das Land und die kommunale Familie sachgerechte Lösung zu finden, die die hessischen Spezifika ausreichend berücksichtigt. 2) Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, sich für eine umfassende Reform des LFA einzusetzen. Eine Verringerung der LFA-Belastungen ist auch im Interesse der hessischen Kommunen.“
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